Überblick:
- eingeführt seit 25. September 2012
- für Neubauten Pflicht ab 01.01.2013
- für Bestandsbauten Nachrüstung bis Dezember 2017
- geregelt in §46 der Bayerischen Bauordnung
Rauchmelder Vorschrift gilt für folgende Räume:
- Fluchtwege (Treppenhaus, Flure)
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Wohnzimmer (wenn öfters vor dem Fernseher geschlafen wird)
Wer muss die Rauchmelder einbauen und warten?
Einbauen: Eigentümer der Wohnung
Folgekosten/ Prüfung der Rauchmelder: Betreiber der Wohnung
Prüfung der Rauchmelder einmal jährlich nach DIN14676 durch den Mieter (es sei denn dass eine andere Vereinbarung mit dem Eigentümer getroffen wurde)