Rauchmelderpflicht in Bayern

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Überblick:

  • eingeführt seit 25. September 2012
  • für Neubauten Pflicht ab 01.01.2013
  • für Bestandsbauten Nachrüstung bis Dezember 2017
  • geregelt in §46 der Bayerischen Bauordnung

 

Rauchmelder Vorschrift gilt für folgende Räume:

  • Fluchtwege (Treppenhaus, Flure)
  • Schlafzimmer
  • Kinderzimmer
  • Wohnzimmer (wenn öfters vor dem Fernseher geschlafen wird)

 

Wer muss die Rauchmelder einbauen und warten?

Einbauen: Eigentümer der Wohnung

Folgekosten/ Prüfung der Rauchmelder: Betreiber der Wohnung

Prüfung der Rauchmelder einmal jährlich nach DIN14676 durch den Mieter (es sei denn dass eine andere Vereinbarung mit dem Eigentümer getroffen wurde)